inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Der Gesamtpreis ist abhängig vom Mehrwertsteuersatz des Lieferlandes.
- Artikel-Nr.: DP824008HE
Produktinformationen zu "Einhandmesser BUDGIE 417"
BESCHREIBUNG:
Das leichte und kompakte EDC Einhandmesser 417 BUDGIE wird von Buck in USA hergestellt und passt in jede Hosentasche. Die Drop Point Klinge aus rostfreiem S35VN High End Stahl kann über einen praktischen Klingendurchbruch einfach geöffnet werden. Ein Frame Lock arretiert die Klinge im geöffneten Zustand zuverlässig. Die Griffkonstruktion aus einer Edelstahlplatine im Stone Wash Finish und einer Heftschale aus schwarzem G10 geben dem Messer einen modernen Look. Ein demontierbarer Taschenclip aus Edelstahl und eine rote Fangriemenöse vervollständigen die Ausstattung.
Heftlänge | 7.8 cm |
Klingenlänge | 5.0 cm |
Länge geöffnet | 12.8 cm |
Gewicht | 58 g |
Gesetzliche Bestimmungen für Artikelabgabe an Personen über 18 Jahre:
Einige angebotene Artikel im Dagdas Projects Shop dürfen aus Jugendschutzgründen erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Dazu gehören z.B. Messer, CS-Gas, Schlagstöcke. Wir benötigen zum Nachweis Ihres Alters eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen, amtlichen Dokumentes, aus dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Dieses Dokument können Sie uns per Fax oder als Email-Anhang senden info@sd-pro2ls.de.
Sie sollten Ihren Personalausweis vor dem Faxen kopieren, damit er hier bei uns auch lesbar ankommt.
Ihre Ausweisdaten werden bei uns ausschließlich zur Abprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwendet. Sie werden absolut vertraulich behandelt und nach Abwicklung Ihres Auftrages vernichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben werden.
Es ist nicht nötig, für jede Bestellung ausweispflichtiger Waren den Nachweis neu mitzusenden. Wenn wir Ihr angegebenes Alter bereits überprüft haben, können Sie die für Ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen.
Das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs ist verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, weiterhin erlaubt.
Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz.